Die Behindertenkonferenz des Kantons Zürich (BKZ) und die über 5000 ProMobil-Kundinnen sind erleichtert über den Entscheid des Kantonsrates, das Budget von ProMobil nicht um eine Million Schweizerfranken zu kürzen. Die BKZ fordert, diese Massnahme aus der Leistungsüberprüfung 2016 auch für die Folgejahre zu korrigieren und der demografischen Entwicklung im Kanton Zürich anzupassen.
Am 29. August 2016 rief die BKZ zur Kundgebung auf. Es protestierten rund 250 mobilitätsbehinderte Menschen auf dem Zürcher Rathausplatz gegen den Leistungsabbau bei ProMobil. Sie forderten den Kantons- und Regierungsrat auf, die massiven Kürzungen des Regierungsrates an die Stiftung ProMobil zu korrigieren. Die Kantonsräte haben den Protest der Betroffenen gehört und heute einer entsprechenden Budgetkorrektur zugestimmt.
Durch die Budgetveränderung bleibt 2017 die Anzahl an vergünstigten Fahrten für Menschen mit Behinderung, im bisherigen Umfang erhalten. Dies ist ein wichtiges Zeichen für eine gleichberechtige Mobilität, als auch im Hinblick auf die Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention im Kanton Zürich.
Die Stiftung ProMobil wurde vom Kanton Zürich gegründet. Für Menschen mit einer Mobilitätsbehinderung, mehrheitlich mit Seh- oder Gehbehinderungen, subventioniert die Stiftung im Kanton Zürich individuelle Transportmöglichkeiten. Dies ist notwendig, weil nicht alle Menschen - oder altersbedingt nicht mehr - den öffentlichen Verkehr nutzen können.