Rechte der Menschen mit Behinderung : Welcher Handlungsbedarf besteht im Kanton Zürich?

Die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) erteilt der ZHAW den Auftrag, die Situation im Kanton Zürich fundiert zu untersuchen.

Seit die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) am 15. Mai 2014 in der Schweiz in Kraft getreten ist, sind Bund, Kantone und Gemeinden verpflichtet, deren Forderungen schrittweise umzusetzen. Der heute veröffentlichte Schattenbericht der Zivilgesellschaft zum ersten Bericht des Bundesrates hält fest, dass die "tiefgreifenden und umfassenden Verpflichtungen der BRK sowie die daraus folgenden Herausforderungen für die Schweiz weitgehend unterschätzt" wurden und nach wie vor schwerwiegende Mängel bezüglich der Gesetzgebung und der Umsetzung auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene bestehen.

Wie sieht der Handlungsbedarf im Kanton Zürich aus? Die von der BKZ in Auftrag gegebene Studie soll die rechtliche Situation analysieren und die tatsächliche Lebensrealität von Menschen mit Behinderung einbeziehen. Sie kann dank der finanziellen Unterstützung des Kantonalen Sozialamtes durchgeführt werden. Den Zuschlag für die Erstellung der Studie hat die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) erhalten. Die Studienergebnisse werden für Sommer 2018 erwartet.

Im Projekt wirken Behindertenorganisationen und Einzelpersonen mit Behinderung aktiv mit. Es wird nun eine Echogruppe gebildet, welche die Zwischenergebnisse der Studie an zwei Halbtagen diskutieren wird. Interessierte Personen mit Fachwissen und direkter Betroffenheit von Behinderung finden auf der Webseiteder BKZ weitere Informationen.