Resolution der regionalen Behindertenkonferenzen zur Behindertenpolitik

Die regionalen Behindertenkonferenzen sind von dem am 11. Januar 2017 vom Bundesrat veröffentlichten Zwischenbericht zur Behindertenpolitik mehr als enttäuscht. Sie fordern eine kohärente Behindertenpolitik in der Schweiz.

Die UNO-BRK verlangt die Gewährleistung der vollen, selbstbestimmten und gleichberechtigten gesellschaftlichen Teilhabe für Menschen mit Behinderungen. Diese umfasst sämtliche Lebensbereiche insbesondere den Zugang zu Arbeit und Bildung, Freizeit, Kultur und Kommunikation, Mobilität und Wohnen sowie zur Gesundheitsversorgung, Verwaltung und Politik. Im Jahr 2014 hat die Schweiz nicht nur die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ratifiziert, auch wurde das von Nationalrat Christian Lohr eingereichte Postulat betreffend einer kohärenten nationalen Behindertenpolitik überwiesen. Auf Grund dieses Vorstosses muss der Bundesrat in einem Bericht aufzeigen, wie eine nationale Behindertenpolitik zu entwickeln und umzusetzen ist.

Wir sind von dem am 11. Januar 2017 vom Bundesrat veröffentlichten Zwischenbericht zur Behindertenpolitik mehr als enttäuscht: Keine alle Lebensbereiche umfassende Stellungnahme, keine verbindlichen Ziele und konkrete, terminierte Massnahmen, keine Inpflichtnahme von Bund, Kantonen und Gemeinden und damit kein klares Bekenntnis für die Anliegen von Menschen mit Behinderungen. Ohne einen tiefgreifenden, strukturellen Wandel in Recht und Politik auf allen staatlichen Ebenen (Bund, Kanton, Gemeinde) und deren institutionellen Gewalten (Legislative, Exekutive, Judikative) bleiben die Ziele der UNO-BRK in weiter Ferne und nicht realistisch.

In den Kantonen laufen vermehrt Projekte auf Verfassungs-, Gesetzgebungs- und Umsetzungsebene (bspw. BS, BE, FR, ZG, ZH), die die Anliegen der UNO-BRK konkret verfolgen. Insofern ist nicht nur der Bundesrat gefordert, die UNO-BRK umzusetzen, sondern auch die Kantonsregierungen und Gemeindeverantwortlichen. Die Umsetzung der Anliegen von Menschen mit Behinderungen liegt genauso in der Verantwortung der Kantone und Gemeinden. Die SODK sollte die Bestrebungen der Kantone und Gemeinden aktiv unterstützen.

Die regionalen Behindertenkonferenzen fordern daher von Bund, Kantonen und Gemeinden:

  • Eine konsequente Verfolgung der Ziele der UNO-Behindertenrechtskonvention.
  • Ein koordiniertes Miteinander der staatlichen Ebenen auf Basis einer kohärenten nationalen Behindertenpolitik
  • Partizipative Erarbeitung eines umfassenden, verbindlichen Aktionsplanes mit konkreten und terminierten Massnahmen.

Kantonale Behindertenkonferenzen der Schweiz:

  • Behindertenforum Region Basel
  • Behindertenforum Zentralschweiz
  • Behindertenkonferenz Graubünden
  • Behindertenkonferenz Luzern, Obwalden und Nidwalden
  • Behindertenkonferenz Schaffhausen
  • Behindertenkonferenz Schwyz
  • Behindertenkonferenz St. Gallen
  • Behindertenkonferenz Stadt und Region Bern BRB
  • Behindertenkonferenz Zürich BKZ
  • FEGAPH Genève
  • Forum Handicap Fribourg
  • Forum Handicap Jura
  • Forum Handicap Neuchâtel
  • Forum Handicap Thurgau
  • Forum Handicap Valais
  • Forum Handicap Vaud
  • inclusione andicap ticino
  • KABO Konferenz der Aargauischen Behindertenorganisationen
  • kbk - Kantonale Behindertenkonferenz Bern
  • KoBUR - Konferenz für Behindertenfragen Uri
  • Selbstvertretung Kanton Solothurn – Menschen mit Behinderungen