Eine 13. IV-Rente sei nach dem Volks-Ja zur 13. AHV-Rente nicht zwingend, sagt Rechtsprofessor. Bei den Ärmsten, die Ergänzungsleistungen brauchen, sei aber klar: Hier müssten Menschen mit IV jenen mit AHV gleichgestellt werden. (SRF, 12.07.20204)
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