Bildung
Menschen mit Behinderung können in der Bildung Benachteiligung erfahren, wenn ihren besonderen Bedürfnissen nicht Rechnung getragen wird. Zudem besteht die Gefahr, dass sie in intellektuell weniger anspruchsvolle Tätigkeiten oder Ausbildungen abgedrängt werden und ihr Potential nicht voll ausschöpfen können.
Regelschule
Gemäss Artikel 20 Absatz 1 des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) haben die Kantone dafür zu sorgen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung eine Grundschulung erhalten, die ihren Bedürfnissen angepasst ist. Ausserdem müssen die Kantone Schulungsformen fördern, die die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung in die Regelschule ermöglichen.
Die integrierte oder separative Sonderschulung richtet sich an Kinder und Jugendliche mit dauerhaft besonderem Bildungsbedarf aufgrund einer Beeinträchtigung. Sie umfasst Unterricht, Therapie, Erziehung und Betreuung.
Schüler_innen mit Behinderung muss in Regelklassen zudem ein angemessener Nachteilsausgleich gewährt werden.
Um ein integratives Schulsystem zu gewährleisten, ist die Einstellung von Lehrkräften, einschliesslich solcher mit Behinderung, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind sowie die Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitenden auf allen Ebenen des Bildungswesens notwendig.
Berufsbildung
Die rechtliche Gleichstellung in der Berufsbildung wird mit dem "Nachteilsausgleich" umgesetzt. Unter diesem Begriff werden Massnahmen verstanden, die behinderungsbedingte Nachteile ausgleichen sollen. So sollten beispielsweise Kandidatinnen oder Kandidaten, die aufgrund ihrer Behinderung bei ihren Abschlussprüfungen der beruflichen Grundbildung besondere Hilfsmittel oder mehr Zeit benötigen, diese auch erhalten. Die Massnahmen beschränken sich auf die Bereiche, die aufgrund der Behinderung nicht oder nur teilweise erfüllt werden können. Die kognitiven und fachlichen Anforderungen müssen denjenigen der nicht-behinderten Lernenden entsprechen. Leider werden Massnahmen des Nachteilsausgleich häufig verweigert.
Das Webportal berufsbildung.ch hat ein Merkblatt zum Thema "Nachteilsausgleich" verfasst.
Lehrstellenbörse
Auf der Website von myhandicap.ch finden Jugendliche mit einer Behinderung eine Lehrstellenbörse mit Lehrbetrieben, die ihre Fähigkeiten nutzen, anerkennen und fördern.
Hochschule
Artikel 8 der Bundesverfassung schreibt vor, dass "das Gesetz Massnahmen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten vorsieht." Dies beinhaltet auch den vollen Zugang zum Studium. Studierende mit Behinderung sind jedoch mit verschiedenen Herausforderungen konfrontiert. Verschiedene Hochschulen im Kanton Zürich haben deshalb Fach- oder Beratungsstellen geschaffen, um Studierende mit einer Behinderung zu unterstützen und zu beraten:
Die BKZ setzt sich in der Kommission "Studium und Behinderung" der Universität Zürich für die Bedürfnisse von Studierenden mit Behinderung ein.
- Kommission Studium und Behinderung der Universität Zürich
Die Kommission Studium und Behinderung begleitet die Fachstelle Studium und Behinderung bei der Umsetzung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderung an der Universität Zürich.
Leisten Sie einen Beitrag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!