Partizipation Kanton Zürich
Informationen zu «Partizipation Kanton Zürich» in Leichter Sprache
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Die BKZ und das Kantonale Sozialamt (KSA) haben deshalb eine Zusammenarbeit vereinbart:
Die BKZ hat dabei den Lead, das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» als unabhängige Struktur aufzubauen und zu leiten. Der Kerngedanke von «Partizipation Kanton Zürich» ist der Einbezug und die Mitwirkung möglichst aller Gruppen von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich. Dazu wurden in einem ersten Schritt sieben Arbeitsgruppen (AG) gebildet. Vertreten sind darin Einzelpersonen sowie Delegierte von Behindertenorganisationen. Es wurde darauf geachtet, dass in den Arbeitsgruppen die Mehrheit der Beteiligten selbst von Behinderung betroffen sind. Die Arbeitsgruppen sind für weitere Interessierte offen. Wer sich beteiligen möchte, kann sich bei der BKZ melden.
Erste Arbeiten: «TOP-PRIORITÄTEN»
Die sieben Arbeitsgruppen von «Partizipation Kanton Zürich» haben die wichtigsten Hindernisse aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich erarbeitet und diese priorisiert. Die Steuergruppe hat die höchsten Prioritäten im Dokument «TOP-PRIORITÄTEN» zusammengefasst. (Einleitung in einfacher Sprache, untenstehend Einleitung in Gebärdensprache, Medienmitteilung)
Die Koordinationsstelle Behindertenrechte im KSA hat die «TOP-PRIORITÄTEN» im Mai 2020 entgegengenommen. Die Ergebnisse fliessen in die Erarbeitung des ersten Aktionsplans für den Kanton Zürich ein. Dieser wird erarbeitet, um die UNO-BRK im Kanton umzusetzen.
Ausblick
Als eine konkrete Massnahme des Aktionsplans bereitet der Kanton Zürich den Überwachungsprozess der Umsetzung vor. In diesem Prozess wird «Partizipation Kanton Zürich» einbezogen werden.
In einem nächsten Schritt wird die Steuergruppe von «Partizipation Kanton Zürich» diskutieren, wie die Umsetzung der UNO-BRK weiter vorangetrieben werden kann. Um die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken, hat die BKZ im Herbst 2020 zudem zum ersten Mal einen Interessenvertretungskurs durchgeführt. Im Kurs wird mit Fokus auf den Kanton Zürich politisches Knowhow, Auftrittskompetenz und grundlegendes Wissen zum Behindertengleichstellungsrecht erworben, und es besteht die Möglichkeit, sich mit anderen Personen zu vernetzen. Der Kurs wurde vom Eidgenössischen Büro für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (EBGB) finanziell unterstützt.
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