Partizipation Kanton Zürich
Informationen zu «Partizipation Kanton Zürich» (PDF) in Leichter Sprache
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) fordert: Menschen mit Behinderung müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden können.
Deshalb arbeiten das Kantonale Sozialamt (KSA) und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) seit 2019 eng zusammen. Ziel ist es, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen aktiv in politische und gesellschaftliche Prozesse einzubeziehen.
Das Mitwirkungsmodell "Partizipation Kanton Zürich"
Um echte Mitbestimmung zu ermöglichen, hat die BKZ gemeinsam mit dem KSA das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» entwickelt. Die BKZ übernimmt die Leitung und sorgt dafür, dass das Modell unabhängig funktioniert.
Das Modell bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich mitzuwirken – und zwar von Anfang an: bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle.
So funktioniert das Modell
Es gibt sieben Arbeitsgruppen. In diesen Gruppen arbeiten Menschen mit Behinderung und Vertreter_innen von Behindertenorganisationen zusammen. Die meisten Arbeitsgruppen werden von Fachpersonen mit Behinderung geleitet. Wichtig ist, dass die Mehrheit der Mitglieder selbst mit Behinderung leben.
Nebst den Arbeitsgruppen gibt es auch eine Steuergruppe. Sie achtet darauf, dass alle gut zusammenarbeiten und sorgt dafür, dass die Arbeitsgruppen miteinander im Austausch bleiben. Die Steuergruppe sammelt die wichtigsten Ideen und Probleme und gibt diese an den Kanton weiter. Sie entscheidet auch mit, welche Themen besonders wichtig sind. In der Steuergruppe sind Vertreter_innen aus den Arbeitsgruppen, von der BKZ und vom KSA. Auch in der Steuergruppe hat die Mehrheit der Mitglieder selbst eine Behinderung.
Alle Arbeitsgruppen sind offen für neue Interessierte. Wer mitmachen möchte, kann sich direkt bei der BKZ melden (Martina Schweizer: m.schweizer@bkz.ch oder 043 243 40 02).
Die wichtigsten Themen - die "Top-Prioritäten"
Im Jahr 2020 haben die Arbeitsgruppen zentrale Hindernisse für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich benannt. Daraus entstand eine Liste mit den Top-Prioritäten, die dem Kanton übergeben wurde.
Diese Prioritäten wurden bei der Erarbeitung des ersten Aktionsplans Behindertenrechte (2022-2025) berücksichtigt. Der Aktionsplan wurde im August 2022 veröffentlicht.
Wie es weitergeht
Das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» wird fortlaufend weiterentwickelt und regelmässig überprüft. Eine zentrale Rolle spielt dabei der Kanton, der gemeinsam mit der BKZ den Umsetzungsprozess überwacht.
Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans
Behindertenrechte findet jährlich eine Partizipationskonferenz statt. Zudem müssen die Verantwortlichen für die Umsetzung beim Kanton partizipativ arbeiten. Das heisst, sie müssen Menschen mit Behinderung einbeziehen. In ausgewählten Delegationen arbeiten Menschen mit Behinderung deshalb zu Themen wie Webseite, Bildung und Justiz mit. So können sie ihre Erfahrungen und Anliegen direkt einbringen und die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung können von diesem Fachwissen profitieren. Um die Mitwirkung weiter zu stärken, unterstützt die BKZ aktive Personen in den Arbeitsgruppen sich weiterzubilden.
So wächst ein Netzwerk von engagierten Menschen mit Behinderung, die sich für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam und sichtbar.
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