Partizipation Kanton Zürich

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) fordert: Menschen mit Behinderung müssen bei allen Entscheidungen, die sie betreffen, mitreden können.

Deshalb arbeiten das Kantonale Sozialamt (KSA) und die Behindertenkonferenz Kanton Zürich (BKZ) seit 2019 eng zusammen. Ziel ist es, Menschen mit unterschiedlichen Behinderungen aktiv in politische und gesellschaftliche Prozesse einzubeziehen.

Das Mitwirkungsmodell "Partizipation Kanton Zürich"

Um echte Mitbestimmung zu ermöglichen, hat die BKZ gemeinsam mit dem KSA das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» entwickelt. Die BKZ übernimmt die Leitung und sorgt dafür, dass das Modell unabhängig funktioniert.

Das Modell bietet Menschen mit Behinderung die Möglichkeit, bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich mitzuwirken – und zwar von Anfang an: bei der Planung, Umsetzung und Kontrolle.

So funktioniert das Modell

Es gibt sieben Arbeitsgruppen. In diesen Gruppen arbeiten Menschen mit Behinderung und Vertreter_innen von Behindertenorganisationen zusammen. Die meisten Arbeitsgruppen werden von Fachpersonen mit Behinderung geleitet. Wichtig ist, dass die Mehrheit der Mitglieder selbst mit Behinderung leben.

Nebst den Arbeitsgruppen gibt es auch eine Steuergruppe. Sie achtet darauf, dass alle gut zusammenarbeiten und sorgt dafür, dass die Arbeitsgruppen miteinander im Austausch bleiben. Die Steuergruppe sammelt die wichtigsten Ideen und Probleme und gibt diese an den Kanton weiter. Sie entscheidet auch mit, welche Themen besonders wichtig sind. In der Steuergruppe sind Vertreter_innen aus den Arbeitsgruppen, von der BKZ und vom KSA. Auch in der Steuergruppe hat die Mehrheit der Mitglieder selbst eine Behinderung.

Im Rahmen der Umsetzung des Aktionsplans Behindertenrechte findet jährlich eine Partizipationskonferenz statt. Zudem müssen die Verantwortlichen für die Umsetzung beim Kanton partizipativ arbeiten. Das heisst, sie müssen Menschen mit Behinderung einbeziehen. In ausgewählten Delegationen arbeiten Menschen mit Behinderung deshalb zu Themen wie Webseite, Bildung und Justiz mit. So können sie ihre Erfahrungen und Anliegen direkt einbringen und die Mitarbeitenden der kantonalen Verwaltung können von diesem Fachwissen profitieren.

So wächst ein Netzwerk von engagierten Menschen mit Behinderung, die sich für ihre Rechte einsetzen – gemeinsam und sichtbar.

Die wichtigsten Themen - die "Top-Prioritäten"

Im Jahr 2020 haben die Arbeitsgruppen zentrale Hindernisse für Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich benannt. Daraus entstand eine Liste mit den Top-Prioritäten, die dem Kanton übergeben wurde.

Diese Prioritäten wurden bei der Erarbeitung des ersten Aktionsplans Behindertenrechte (2022-2025) berücksichtigt. Der Aktionsplan wurde im August 2022 veröffentlicht.

Wie es weitergeht

Das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» wurde von der Hochschule Luzern und der Fachhochschule Ost zusammen mit dem Team SEGEL evaluiert. Der Schlussbericht ist 2025 erschienen. Er zeigt auf, wie das Modell noch verbessert werden kann. 

Eine Arbeitsgruppe aus der Steuergruppe von Partizipation Kanton Zürich ist nun zusammen mit der BKZ und dem KSA daran, das Mitwirkungsmodell weiterzuentwickeln. Das Ziel ist, die Empfehlungen von der Evaluation umzusetzen. Die Weiterentwicklung erfolgt partizipativ – Entscheide werden von Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsam getroffen. 

Das KSA ist aktuell auch daran, Folgemassnahmen zum Aktionsplan Behindertenrechte auszuarbeiten. Dabei wird auch das Mitwirkungsmodell Partizipation Kanton Zürich eine Rolle spielen. Weitere Informationen dazu folgen. 

Wenn Sie sich für das Mitwirkungsmodell Partizipation Kanton Zürich interessieren, mitarbeiten möchten oder Fragen dazu haben, wenden Sie sich an: bkz@remove-this.bkz.ch (043 243 40 00).