UNO-Behindertenrechtskonvention

Zweck der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen. Das Ziel der BKZ ist die Umsetzung und Einhaltung der UNO-BRK im Kanton Zürich.

Die UNO-BRK gibt es auch in Leichter Sprache (PDF).

Umsetzung UNO-BRK auf Ebene Bund

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) gilt in der Schweiz seit dem 15. Mai 2014. Der Bundesrat veröffentlichte im Juni 2016 den ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (PDF) (Initialstaatenbericht). Dieser Bericht zeigt den Stand der Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz aus Sicht der Schweizer Behörden auf.

Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, koordinierte den Schattenbericht zur UNO-BRK (PDF). Der Schattenbericht ist eine Analyse zum Stand der Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz aus Sicht der Zivilgesellschaft. Dieser wurde am 29. August 2017 veröffentlicht und dem zuständigen UNO-Komitee übergeben. Der Schattenbericht enthält eine Analyse zum Stand der Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz aus Sicht der Zivilgesellschaft und kommt zum Schluss, dass in sämtlichen Lebensbereichen erheblicher Handlungsbedarf besteht. Im Herbst 2019 veröffentlichte der UNO-Ausschuss die List of Issues. eine Sammlung konkreter Fragen, welche die Schweiz (Bund und Kantone) bis Herbst 2020 beantworten musste.

Im März 2022 fand in Genf die erste offizielle Anhörung der Schweiz vor dem UNO-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderung statt. Dabei wurde die Schweiz umfassend zur Umsetzung der Konvention befragt. In seinen abschliessenden Bemerkungen kritisierte der Ausschuss deutlich, dass die Schweiz die UNO-BRK bisher nur ungenügend umgesetzt habe. Insbesondere bemängelte der Ausschuss das Fehlen eines menschenrechtsbasierten Verständnisses von Behinderung, den ungenügenden Schutz vor Diskriminierung sowie die fehlende Gleichstellung in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen und politische Partizipation. Er formulierte über 80 Empfehlungen an Bund und Kantone.

Um die Umsetzung der UNO-BRK auf nationaler Ebene voranzutreiben, lancierte die Schweizer Zivilgesellschaft 2022 die Inklusions-Initiative. Am 5. September 2024 wurde sie offiziell mit über 100’000 Unterschriften eingereicht. Die Volksinitiative fordert die tatsächliche und rechtliche Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Dazu gehören unter anderem ein umfassender Diskriminierungsschutz, ein Rechtsanspruch auf Unterstützungsleistungen sowie die freie Wahl des Wohnorts.

Als Reaktion darauf präsentierte der Bundesrat im Juni 2025 einen indirekten Gegenvorschlag, bestehend aus einem neuen Inklusionsrahmengesetz sowie einer Teilrevision des Invalidenversicherungsgesetzes (IVG). Ziel dieses Gegenvorschlags ist es, bestehende gesetzliche Grundlagen besser auf die Anforderungen der UNO-BRK auszurichten. Viele Behindertenorganisationen kritisieren den den Gegenvorschlag: Der Entwurf sei ungenügend, da er einen zu engen Behinderungsbegriff anwende und zentrale Forderungen wie den Zugang zu persönlicher Assistenz, Wohnortfreiheit und ein wirksames Monitoring nicht enthalte.

Parallel dazu wurde auch das Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) einer Revision unterzogen. Die ursprünglich im Jahr 2023 eingeleitete Teilrevision stiess auf breite Kritik, da sie zu wenig weit ging und viele strukturelle Diskriminierungen unberührt liess. Ende 2024 wurde der Revisionsentwurf überarbeitet – unter anderem wurde der Diskriminierungsschutz gestärkt –, jedoch bleiben zentrale Forderungen der Zivilgesellschaft und der Behindertenorganisationen weiterhin unbeantwortet.

Trotz dieser Fortschritte zeigt sich aus Sicht der Zivilgesellschaft, dass die Schweiz die UNO-BRK auch mehr als zehn Jahre nach deren Inkrafttreten noch nicht umfassend umgesetzt hat. Viele Menschen mit Behinderung erleben weiterhin Benachteiligung und Ausgrenzung im Alltag. Der nächste Staatenbericht der Schweiz an die UNO ist für 2028 vorgesehen. Bis dahin gilt es, die zahlreichen Empfehlungen des Ausschusses konsequent umzusetzen und die nötigen strukturellen Reformen auf allen Ebenen anzugehen.

Umsetzung UNO-BRK im Kanton Zürich

Der Kanton Zürich setzt gezielt Massnahmen zur Umsetzung der UNO-BRK um. In den Legislaturzielen 2019-2023 hat der Regierungsrat die Erarbeitung des “Aktionsplan Behindertenrechte Kanton Züjrich 2022-2025” beschlossen. Die Koordination erfolgt durch die Koordinationsstelle Behindertenrechte im Kantonalen Sozialamt (KSA).

Mit dem Newsletter der Koordinationsstelle bleiben Sie über die Umsetzung des Aktionsplans informiert.

Damit Menschen mit Behinderung von Anfang an mitwirken können, arbeitet das KSA eng mit der BKZ zusammen. Unter dem Namen «Partizipation Kanton Zürich» hat die BKZ eine Mitwirkungsstruktur aufgebaut, in der Betroffene und ihre Organisationen aktiv beteiligt sind.

Die Grundlage für den Aktionsplan bildet eine 2018 veröffentlichte Studie der ZHAW, die im Auftrag der Sicherheitsdirektion erstellt wurde. Sie enthält eine rechtliche Analyse und zeigt auf, wie Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich tatsächlich leben. Betroffene wirkten dabei als Expert_innen mit. Nach der Veröffentlichung informierte die Sicherheitsdirektion an einer Medienkonferenz über konkrete Umsetzungsschritte. Am 29. Januar 2019 fand zudem ein Impulstag zur UNO-BRK statt, bei dem sich Fachpersonen, Organisationen und Betroffene austauschten.

Ein wichtiger Schritt in der Umsetzung ist die Einführung des neuen Finanzierungssystems «SEBE - Selbstbestimmt Entscheiden», das seit dem 1. Januar 2024 gilt. Mit SEBE erhalten Menschen mit Behinderung einen individuellen Gutschein (Voucher), mit dem sie selbst wählen können, von wem und wo sie Unterstützung erhalten möchten – sei es durch Institutionen, ambulante Dienste oder im privaten Umfeld. Das stärkt die Selbstbestimmung und ermöglicht flexible Unterstützungsformen. Beratungsstellen und die digitale Plattform «SEBE Digital» begleiten die Umsetzung.

Der Aktionsplan zur Umsetzung der UNO-BRK enthält Massnahmen in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Wohnen, Mobilität, Barrierefreiheit, Gesundheit und politische Teilhabe. Die Evaluation des Aktionsplans ist demnächst abgeschlossen. Sie wird aufzeigen, welche Fortschritte erreicht wurden und wo es weiteren Handlungsbedarf gibt.

Die BKZ engagiert sich weiterhin dafür, dass Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich gleichberechtigt leben und selbstbestimmt entscheiden können – im Alltag, in der Gesellschaft und in politischen Prozessen.

Umsetzung UNO-BRK in den Gemeinden

Auch in Gemeinden des Kantons Zürich wird die Umsetzung der UNO-BRK in Gang gebracht. Beispielsweise in Uster. Mitte 2022 wurde das – durch die BKZ aufgebaute - Mitwirkungsmodell «Partizipation Uster» in eine Fachkommission zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung überführt. Die Kommission berät den Stadtrat bei Themen, die behinderte Menschen in Uster und in der Stadtverwaltung betreffen. Mitglieder mit unterschiedlichen Behinderungserfahrungen begleiten die Umsetzung der UNO-BRK und machen den Stadtrat aktiv auf Massnahmen aufmerksam, die zur Verbesserung der Gleichstellung führen können.

In Winterthur gab ein Postulat und die damit verbundene Studie der ZHAW (PDF) den Anstoss. Seit Sommer 2023 gibt es die städtische Fachstelle Diversity und Behindertenrechte. Die BKZ unterstützte die Stadtverwaltung in den Jahren 2023 und 2024 beim Aufbau und bei der Organisation einer Mitwirkungsgruppe, um den aktiven Einbezug von Menschen mit Behinderung zu stärken. Seit 2025 hat die BKZ einen ständigen Sitz in der Mitwirkungsgruppe «WINklusion».

Mit dem Inklusions-Check und dem Inklusions-Förderprogramm lancierte die Koordinationsstelle Behindertenrechte des Kantons Zürich zwei niederschwellige Angebote. Die Gemeinden werden bei der Umsetzung der UNO-BRK konkret und prozessorientiert durch Fachpersonen mit und ohne Behinderung begleitet. Die BKZ durfte sich in der Entwicklungsphase einbringen und ist an der Umsetzung beteiligt. Der gemeinsame Auftritt der Koordinationsstelle und der BKZ ist auch im dritten Angebot zentral. Das Beratungsangebot für Gemeinden gibt einen ersten Überblick, welche Rahmenbedingungen bestehen und wie erste Umsetzungsschritte aussehen könnten.

Abgerundet werden die kantonalen Unterstützungsmassnahmen durch das BRK-Netzwerk. Vertreter_innen aus Gemeinden können sich zweimal jährlich zu einem Austausch treffen und erhalten vertiefte Informationen zu spezifischen Themen wie zum Beispiel Einfache Sprache oder Erstellung von Massnahmenplänen. Die BKZ ist Teil dieses Netzwerks. 

Möchten Sie mehr erfahren, wie die Umsetzung der UNO-BRK in Ihrer Gemeinde gelingen kann? Dann melden Sie sich bei: Martina Schweizer, m.schweizer@remove-this.bkz.ch, 043 243 40 02.