UNO-Behindertenrechtskonvention
Zweck der UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen. Das Ziel der BKZ ist die Umsetzung und Einhaltung der UNO-BRK im Kanton Zürich.
Umsetzung UNO-BRK auf Ebene Bund
Die Schweiz ratifizierte die UNO-BRK. Sie trat am 15. Mai 2014 in Kraft. Der Bundesrat veröffentlichte im Juni 2016 den ersten Bericht über die Umsetzung des Übereinkommens über die Rechte der Menschen mit Behinderungen (Initialstaatenbericht). Er zeigt den Stand der Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz aus Sicht der Schweizer Behörden auf.
Inclusion Handicap, der Dachverband der Behindertenorganisationen in der Schweiz, koordinierte den Schattenbericht zur UNO-BRK. Der Schattenbericht ist eine Analyse zum Stand der Umsetzung der UNO-BRK in der Schweiz aus Sicht der Zivilgesellschaft. Er wurde am 29. August 2017 veröffentlicht und dem zuständigen UNO-Komitee übergeben. Inclusion Handicap stellt auf Grundlage des Berichts fest, dass zur Umsetzung der UNO-BRK in sämtlichen Lebensbereichen Handlungsbedarf besteht. Im Herbst 2019 veröffentlichte der UNO-Ausschuss die List of Issues. Darin werden Fragen formuliert, die der Bund und die Kantone bis Herbst 2020 beantworten müssen.
Die UNO-BRK gibt es auch in Leichter Sprache.
Umsetzung UNO-BRK im Kanton Zürich
Der Regierungsrat hat in seinen Legislaturzielen 2019-2023 die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich beschlossen. Diese Erarbeitung wird von der Koordinationsstelle Behindertenrechte, welche im Kantonalen Sozialamt (KSA) angesiedelt ist, koordiniert. Um die Partizipation von Menschen mit Behinderung von Anfang an sicherzustellen, verstärken die BKZ und das KSA ihre Zusammenarbeit. Die BKZ baut unter der Bezeichnung «Partizipation Kanton Zürich» eine Struktur für die Mitwirkung von Betroffenen und ihren Organisationen auf. Ziel ist es, die Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung kompetent und breit abgestützt zu begleiten.
Vorausgegangen war der Schaffung der Koordinationsstelle Behindertenrechte eine 2018 veröffentlichte Studie (Kurzfassung Studie, Das Wichtigste in Kürze (Leichte Sprache), untenstehend Zusammenfassung in Gebärdensprache), welche aufzeigt, was zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich getan werden muss. Gestützt auf ein Mandat der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich hatte die BKZ mit einer Steuergruppe die ZHAW zu dieser Studie beauftragt. Neben der rechtlichen Analyse bildete die tatsächliche Lebensrealität von Menschen mit Behinderung die zentrale Grundlage der Studie. Von Behinderung Betroffene wirkten an der Studie als Experten und Expertinnen mit. Nach Veröffentlichung der Studie informierte die Sicherheitsdirektion an einer Medienkonferenz über die konkreten Schritte zur Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich. Am 29. Januar 2019 folgte ein Impulstag zur UNO-BRK (Fotoprotokoll, Abschrift Fotoprotokoll, Medienmitteilung). Verwaltung, Fachleute, Behindertenorganisationen und Betroffene bauten Wissen auf und tauschten Erfahrungen aus.
Umsetzung UNO-BRK in den Gemeinden
Auch in Gemeinden des Kantons Zürich wird die Umsetzung der UNO-BRK angepackt. Beispielsweise in Uster. Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Die BKZ und die Stadtverwaltung Uster haben deshalb ein Pilotprojekt gestartet:
Die BKZ baut das Mitwirkungsmodell «Partizipation Uster» als Teil der Leistungsmotion «Gleichstellung für Menschen mit Behinderung fördern» auf. Das Mitwirkungsmodell dient der städtischen Inklusionskoordination als Reflexionsraum. Der Kerngedanke von «Partizipation Uster» ist der Einbezug und die Mitwirkung möglichst aller Gruppen von Menschen mit Behinderung bei der Bearbeitung der Handlungsfelder gemäss der Sozialraumanalyse. Dazu wurden in einem ersten Schritt neun Selbstvertreter_innen ausgewählt. Aktuell fehlt eine Vertretung mit psychischer Behinderung. Wer sich beteiligen möchte, kann sich bei der BKZ melden (a.reichenbach@, 043 243 40 01). bkz.ch
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