Menschen mit Behinderung sollen über ihre Lebensgestaltung stärker mitentscheiden können. Das befand die Schweiz 2014, als sie die UNO-Behindertenrechtskonvention ratifizierte. Die Finanzierung soll nicht wie bisher über Leistungsanbieter wie Wohnheime oder Werkstätten laufen, sondern einer Person individuell gewährt werden.
Ein Bericht der ZHAW Soziale Arbeit, der im Auftrag des Kantonalen Sozialamts Zürich erstellt wurde, bekräftigt den Nutzen der Subjektfinanzierung. «Mit dem Systemwechsel wird kein Sonderrecht geschaffen, vielmehr geht es um eine Gleichstellung», sagt Projektleiter Christian Liesen. (ZHAW, 29.09.2020)