Umsetzung UNO-BRK
Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) ist in der Schweiz seit 2014 in Kraft. Zweck der UNO-BRK ist es, den gleichberechtigten Genuss der Menschenrechte und der Grundfreiheiten aller Menschen mit Behinderung zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten sowie die Achtung ihrer Würde zu fördern. Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen. Das Ziel der BKZ ist die Umsetzung und Einhaltung der UNO-BRK im Kanton Zürich.
Bund, Kanton, Gemeinden
Der Bund, die Kantone und die Gemeinden sind verpflichtet, die UNO-BRK umzusetzen.
Partizipation Kanton Zürich
Der Kerngedanke von «Partizipation Kanton Zürich» ist der Einbezug und die Mitwirkung möglichst aller Gruppen von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich.
Aktionstage Behindertenrechte
«Nach der erfolgreichen Durchführung der Aktionstage Behindertenrechte 2022, planen die BKZ und das Kantonale Sozialamt die nächsten Aktionstage Behindertenrechte vom 15. Mai bis 15. Juni 2024. Pünktlich zu den Jubiläen 10 Jahre UNO-BRK und 20 Jahre Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) werden die Aktionstage Behindertenrechte national durchgeführt.»