Gesetze und Normen

Bundesweite Gesetze für hindernisfreies Bauen sind in der Schweizerischen Bundesverfassung, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) und der Behindertengleichstellungsverordnung (BehiV) geregelt.

Wann bei Hochbauten im Kanton Zürich hindernisfrei zu bauen ist, wird im Planungs- und Baugesetz (PGB) in den § 239a bis 239d festgelegt.
Rechtliche Bestimmungen im Kanton Zürich, S.2

Die Anpassungspflicht von Bauten der öffentlichen Hand wie z.B. Schulen, Gemeindehäuser, Kirchen, Sportanlagen etc. gemäss Kantonsverfassung (Art. 11 Abs. 4 KV) wird in PBG § 239d erläutert.  
Rechtliche Bestimmungen im Kanton Zürich, S.1 und 2

Wie bei Hochbauten im Kanton Zürich hindernisfrei zu Bauen ist, definiert die Besondere Bauverordnung I (BBV I) § 34, Änderung 2005 sowie 2009.
Rechtliche Bestimmungen im Kanton Zürich, S.3

Die SIA Norm 500 "Hindernisfreie Bauten" wird in der BBV I § 34 vorgegeben. Sie definiert die Standards, mit denen im Hochbaubereich das Postulat der Gleichstellung zu erfüllen ist. Die SIA Norm 500 kann auf der SIA Website bestellt werden. Die Korrigenden und Auslegungen der Norm SIA 500 sind unter Korrigenda SIA zu finden.

Die Checkliste Hochbau - Normative Anforderungen im Kanton Zürich enthält eine Grob-Übersicht der Norm SIA 500.

Die Checkliste Laden- und Gastronomie-Einrichtungen ist eine spezifische Aufstellung der Vorgaben der Norm SIA 500 für Laden- und Gastronomie-Einrichtungen.

Für den Verkehrsraum sind die Projektierungsgrundsätze im Gesetz über den Bau und Unterhalt der öffentlichen Strassen (StrG) vom 27.09.1981 in § 14 festgelegt. Die anzuwendende Norm ist in der Verkehrserschliessungsverordnung (VErV) vom 17.04.2019 in Abs.A., § 5, Satz 2 sowie in der Verordnung über die Darstellung von Nutzungsplänen (VDNP), Änderung vom 17.04.2019, in Abs. E., A. § 4. jeweils vorgegeben. Die inzwischen nicht mehr gültige Norm SN 521 500 "Behindertengerechtes Bauen" Ausgabe 1988, wurde im Dezember 2014 ersetzt durch die neue VSS-Norm 640 075 "Fussgängerverkehr Hindernisfreier Verkehrsraum". Die Norm kann bezogen werden bei: Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute, Sihlquai 255, 8005 Zürich, Tel. 044 269 40 20, Mail: info@vss.ch, www.vss.ch.
Rechtliche Bestimmungen im Kanton Zürich, S.4-5