Mitglied werden
Wer Mitglied werden kann
Bei der BKZ können Einzelpersonen mit persönlichem Bezug zum Thema Gleichstellung von Menschen mit Behinderung und Organisationen, Institutionen und Körperschaften, welche Menschen mit Behinderung vertreten oder spezialisierte Dienstleistungen für sie anbieten, stimmberechtigte Mitglieder werden.
Alle anderen Einzelpersonen, Organisationen, Institutionen und Körperschaften können die Arbeit der BKZ als Gönner_innen unterstützen.
Als BKZ-Mitglied oder Gönner_in setzen Sie sich aktiv für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ein. Sie werden regelmässig über laufende Aktivitäten der BKZ und behindertenpolitische Aktualitäten informiert und an den jährlich stattfindenden BKZ-Apéro eingeladen.
Vorteile und Angebote für Mitglieder und Gönnermitglieder
Nur für Mitglieder und Gönnermitglieder:
- 10% Rabatt auf Schulungen und Referate
- kostenloser Verleih des Rollstuhl-Parcours
- Für Kollektivmitglieder und Kollektiv-Gönner: Aufnahme ins öffentlich einsehbare Mitgliederverzeichnis der BKZ
Für alle interessant sind auch folgende Angebote der Geschäftsstelle:
- Schulungen und Referate rund um die Themen «Gleichstellung von Menschen mit Behinderung» und «Umsetzung UNO-BRK»
- Thematische Auskünfte und Kontaktvermittlung
- Unverbindliches UNO-BRK-Café für Gemeinden, Unternehmen oder andere Organisationen: Wir kommen zu Ihnen und besprechen mögliche Umsetzungsschritte
- BKZ-Stamm: niederschwelliges Austausch- und Vernetzungsangebot jeweils am 1. Mittwoch des Monats für alle interessierten Personen
Mitgliederbeiträge
Kollektivmitglieder
Die Mitgliederbeiträge für Organisationen und Institutionen sind von deren Jahresumsatz abhängig. Organisationen und Institutionen mit einem Jahresumsatz
- von weniger als CHF 0.5 Mio. bezahlen CHF 200.
- bis zu CHF 1 Mio. bezahlen CHF 400.
- zwischen CHF 1 und 5 Mio. bezahlen CHF 500.
- zwischen CHF 5 und 10 Mio. bezahlen CHF 600.
- über CHF 10 Mio. bezahlen CHF 700.
Einzelmitglieder
Der Mitgliederbeitrag für natürliche Personen beträgt mindestens CHF 30.
Gönner_innen
Der Beitrag für Kollektivgönner_innen (z.B. Gemeinden) beträgt mindestens CHF 400.
Der Beitrag für natürliche Personen beträgt mindestens CHF 90.