Bauberatung für Behörden

Im Rahmen von Baugesuchsverfahren bietet die BKZ Bauberatung Baubehörden

  • die Prüfung von Baugesuchsplänen.
  • die Mithilfe bei der Formulierung von Anträgen für Bauauflagen.
  • die Mithilfe bei Abnahmen und Nachkontrollen.

Ausserdem informiert die BKZ Bauberatung Baubehörden zu

Bei der Umsetzung der Kantonsverfassung steht die BKZ Bauberatung beratend zur Seite. Gemäss Art. 11 Abs. 4 KV müssen Bauherrschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen (z.B. Gemeinden, Schulen, Polizei etc.), unabhängig von einem bewilligungspflichtigen Umbau oder Sanierungsvorhaben sicherstellen, dass die öffentlich genutzten Bauten und Anlagen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benützbar sind.

Unser Stundensatz beträgt 155 Franken je Stunde zuzügl. MwSt. Kurzauskünfte sind kostenlos.

Kontakt

Bauberatung
Zollstrasse 115
8005 Zürich

T 043 243 40 04 (Kurzauskünfte: Mo-Fr: 9:30 - 11:30 Uhr)