Bauberatung für Behörden
Im Rahmen von Baugesuchsverfahren bietet die BKZ Bauberatung Baubehörden
- die Prüfung von Baugesuchsplänen.
- die Mithilfe bei der Formulierung von Anträgen für Bauauflagen.
- die Mithilfe bei Abnahmen und Nachkontrollen.
Ausserdem informiert die BKZ Bauberatung Baubehörden zu
- den gesetzlichen Bestimmungen zum hindernisfreien Bauen im Kanton Zürich.
- der Norm SIA 500 "Hindernisfreie Bauten" mit zugehörigen Korrigenden
- der VSS-Norm 640 075 "Fussgängerverkehr Hindernisfreier Verkehrsraum"
- sowie weiteren relevanten Richtlinien und Normen.
Bei der Umsetzung der Kantonsverfassung steht die BKZ Bauberatung beratend zur Seite. Gemäss Art. 11 Abs. 4 KV müssen Bauherrschaften, die öffentliche Aufgaben erfüllen (z.B. Gemeinden, Schulen, Polizei etc.), unabhängig von einem bewilligungspflichtigen Umbau oder Sanierungsvorhaben sicherstellen, dass die öffentlich genutzten Bauten und Anlagen für Menschen mit Behinderungen zugänglich und benützbar sind.
Unser Stundensatz beträgt 155 Franken je Stunde zuzügl. MwSt. Kurzauskünfte sind kostenlos.
Kontakt
Bauberatung
Zollstrasse 115
8005 Zürich
T 043 243 40 04 (Kurzauskünfte: Mo bis Fr von 9.30 bis 11.30 Uhr)
bauberatung@ bkz.ch