Individualverkehr
Autofahren
Menschen mit Gehbehinderung sind auf einen extragrossen Parkplatz angewiesen. Die BKZ setzt sich für genügend Rollstuhlparkplätze ein.
DRIVESWISS HANDICAP begleitet Rollstuhlfahrende auf dem Weg hinter das Lenkrad.
Parkkarte für Gehbehinderte im Kanton Zürich
Im Kanton Zürich haben Menschen mit Mobilitätsbehinderung, die selbst Auto fahren, das Recht auf eine Parkkarte für Gehbehinderte. Diese Parkkarte bietet viele Erleichterungen beim Parkieren. Wer eine Parkkarte möchte, muss dafür ein Gesuch sowie ein ärztliches Zeugnis an das Strassenverkehrsamt Zürich senden.
Behindertenparkplätze
Nach Gesetz (SIA 500) müssen die Gemeinden pro 50 Parkplätze einen Behindertenparkplatz erstellen. Auf der Webplattform rollstuhlparkplatz.ch sind nahezu 9'000 Behindertenparkplätze auf interaktiven Karten eingezeichnet.
In der Stadt Zürich gibt es über 220 Behindertenparkplätze. Wer in der Stadt Zürich wohnt, arbeitet oder häufig und regelmässig einen Ort besucht, kann sich bei der Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich melden und einen Wunschstandort für einen neuen Behindertenparkplatz angeben. Dies ist auch für therapeutische Praxen mit Klientinnen und Klienten mit Gehbehinderung möglich, wenn diese mit einem Auto zur Praxis fahren. Anschliessend findet eine Überprüfung des Standorts durch die Dienstabteilung Verkehr der Stadt Zürich statt.
Leisten Sie einen Beitrag für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung!