Existenzsicherung
Gemäss Schweizer Bundesverfassung Artikel 41 setzen sich der Bund und die Kantone in Ergänzung zu persönlicher Verantwortung und privater Initiative dafür ein, dass Erwerbsfähige ihren Lebensunterhalt durch Arbeit zu angemessenen Bedingungen bestreiten können. Die BKZ macht sich stark für einen integrativen Arbeitsmarkt. Wer jedoch aufgrund seiner Behinderung seinen Lebensunterhalt nicht mit Arbeit verdienen kann, dem stehen angemessene Versicherungsleistungen und existenzsichernde Renten zu.