Sozialversicherungen

Sozialversicherungsleistungen werden benötigt, wenn es aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Viele Sozialversicherungsleistungen orientieren sich an allfälligen früheren Erwerbseinkünften. Ziel der Invalidenversicherung (IV) ist es, die berufliche Wiedereingliederung zu ermöglichen. Darum bietet sie in erster Linie Unterstützung beim beruflichen Wiedereinstieg an. Wenn das nicht möglich ist, leistet die IV-Rente ein Ersatzeinkommen.

Neben der schweizerischen Bundesverfassung verlangen auch die Vereinten Nationen von der Schweiz eine ausreichende Existenzsicherung für Menschen mit Behinderung. Ein Ziel, das im Kanton Zürich aufgrund immer höherer Lebenskosten und dem angespannten Wohnungsmarkt seit Jahren nicht mehr erreicht wird. Die BKZ fordert deshalb eine Anpassung der Versicherungsleistungen an die heutigen Lebensumstände und damit eine deutliche Verbesserung für Versicherte. Nur so kann das Ziel der UNO-BRK - das Führen eines selbstbestimmten Lebens - möglich werden.

Ihre Forderungen bringt die BKZ in folgenden Gremien ein:

  • Konsultativgremium der Invalidenversicherung (IV)

    Im Rahmen der Sitzungen des IV-Konsultativgremiums hat die BKZ zwei Mal jährlich die Möglichkeit, Fragen zur IV der Leitung der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Zürich (SVA) zu stellen und ihre Anliegen direkt einzubringen.

  • Begleitgremium der kantonalen Abklärungsstelle Zusatzleistungsverordnung

    Das Begleitgremium der kantonalen Abklärungsstelle Zusatzleistungsverordnung berät das kantonale Sozialamt, in welchem Rahmen für Betreuungs- und Pflegekosten von Beziehenden Ergänzungsleistungen gewährt werden können. Das Gremium wird von der Leitung des kantonalen Sozialamtes geführt. Im Gremium sind Vertretende der kantonalen Stelle für Ergänzungsleistungen, der Spitex, der MS-Gesellschaft, von Pro Senectute sowie der BKZ anwesend. Die BKZ legt ein besonderes Augenmerk auf die Situation der Betroffenen und spricht in ihrem Sinne.