Vernehmlassungen

Im Kanton Zürich werden regelmässig Änderungen von Gesetzen und Verordnungen erlassen. Organisationen, politische Parteien und andere Stellen können sich zu den geplanten Änderungen äussern. In diesen Vernehmlassungsverfahren vertritt die BKZ die Interessen von Menschen mit Behinderung. In ihren Stellungnahmen verweist sie auf zentrale Punkte, die für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung zu berücksichtigen sind.