Am 8. April wurde der Entwurf des kantonalen Gesetzes über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung («Selbstbestimmungsgesetz») präsentiert. Marianne Rybi vertrat an der Medienkonferenz die BKZ. Diese begrüsst den längst überfälligen Paradigmenwechsel vom aktuellen Versorgungsgesetz «Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen» (IEG) hin zu einem Selbstbestimmungsgesetz. Dieser Wechsel wurde vom Kantonsrat im 2017 zu Recht eingefordert. Die BKZ wird die Vorlage vertieft prüfen und den Prozess im Kantonsrat konstruktiv und kritisch begleiten.
Medienmitteilung und Aufzeichnung Medienkonferenz
Gesetzesvorlage
- Interview mit Marianne Rybi, Geschäftsleiterin BKZ, im Regionaljournal Zürich-Schaffhausen (SRF, 11.04.2021)
- Bericht "Im Kanton Zürich sollen Behinderte mehr Rechte erhalten" im Regionaljournal Zürich-Schaffhausen (SRF, 08.04.2021)
- Bericht "Reaktionen auf neues Selbstbestimmungsgesetz" im Regionaljournal Zürich-Schaffhausen (SRF, 09.04.2021)
- Artikel "Die eigene Betreuung selber wählen" (Tagesanzeiger, 09.04.2021)
- Artikel "Zürich will Menschen mit Behinderung mehr Selbstbestimmung ermöglichen" (NZZ, 08.04.2021)