Mehr Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung

Selbst entscheiden, wie man wohnt oder arbeitet: Im Kanton Zürich soll dies endlich auch für Behinderte möglich sein. Die Grundlage dazu soll mit einem neuen Gesetz geschaffen werden, das der Regierungsrat zuhanden des Kantonsrats verabschiedet hat.

Am 8. April wurde der Entwurf des kantonalen Gesetzes über den selbstbestimmten Leistungsbezug durch Menschen mit Behinderung («Selbstbestimmungsgesetz») präsentiert. Marianne Rybi vertrat an der Medienkonferenz die BKZ. Diese begrüsst den längst überfälligen Paradigmenwechsel vom aktuellen Versorgungsgesetz «Gesetz über Invalideneinrichtungen für erwachsene Personen» (IEG) hin zu einem Selbstbestimmungsgesetz. Dieser Wechsel wurde vom Kantonsrat im 2017 zu Recht eingefordert. Die BKZ wird die Vorlage vertieft prüfen und den Prozess im Kantonsrat konstruktiv und kritisch begleiten.
Medienmitteilung und Aufzeichnung Medienkonferenz
Gesetzesvorlage