Das Leben beginnt – manchmal nicht so, wie man es erwartet hat. Wenn zum Beispiel das Kind mit einem Downsyndrom zur Welt kommt. Darf man abtreiben? Welches Leben ist lebenswert? Es geht um vorgeburtliche Diagnostik, Behinderung und…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte unterlässt die formelle Prüfung der im Fall «Glaisen vs. Schweiz» vorgebrachten Diskriminierung gegenüber Menschen mit Behinderungen. (humanrights.ch, 26.07.2019)
Entwickler mobiler Anwendungen müssen besonders auf den barrierefreien Zugang zu ihren Apps achten. Dabei hilft es, die entscheidenden Herangehensweisen ebenso zu kennen wie potenzielle Hindernisse. (heise online, 23.07.2019)
Unter dem Motto „Gebärdensprachrechte für alle“ wirbt der Weltkongress für vollständige Inklusion in die nationale Gesellschaft. (Rollingplanet, 23.07.2019)
Ein Fall von gehbehinderten Personen deckt eine nicht bekannte Praxis der SBB auf: In Doppelstockzügen können nur Sitze im oberen Stock reserviert werden. Die Kritik der Behindertenverbände folgt auf dem Fuss. (Luzerner Zeitung, 23.07.2019)
Wenn Babys viel zu früh zur Welt kommen, ist das Risiko gross, dass sie später mit schwersten Behinderungen leben müssen. Dann stellt sich die Frage, was höher gewichtet wird: das Leben an sich oder dessen Qualität? (NZZ, 23.07.2019)
Jedes Detail schreit nach Aufmerksamkeit. Töne, Geräusche, Berührungen, Gerüche oder visuelle Eindrücke wie der Aufdruck auf einem T-Shirt. So erleben viele Menschen mit einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) die Welt. (NZZ, 18.07.2019)
Der EGMR ist nicht auf die Beschwerde eines Rollstuhlfahrers eingetreten, der in Genf nicht in ein Kino gelassen wurde. Inclusion Handicap ist enttäuscht über den Entscheid. Menschen mit Behinderungen bleiben in der Schweiz vor Diskriminierungen bei…
Heute Donnerstag entscheidet der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) im Fall «Glaisen v. Schweiz». Glaisen gelangte nach Strassburg, weil ihm der Zutritt zu einem Kino in Genf aus Sicherheitsbedenken verweigert wurde. (Inclusion…
Der Festival-Sommer ist in vollem Gang. Doch Menschen mit Behinderung können nicht überall ungehindert davon profitieren. Als behindertengerechte Paradebeispiele gelten das Gurtenfestival in Bern und das Paléo in Nyon VD.