Partizipation Kanton Zürich

Die UNO-Behindertenrechtskonvention (UNO-BRK) verlangt, dass Menschen mit Behinderung bei Fragen und Prozessen, die sie betreffen, aktiv miteinbezogen werden. Die BKZ und das Kantonale Sozialamt (KSA) haben deshalb eine Zusammenarbeit vereinbart:

Die BKZ hat dabei den Lead, das Mitwirkungsmodell «Partizipation Kanton Zürich» als unabhängige Struktur aufzubauen und zu leiten. Der Kerngedanke von «Partizipation Kanton Zürich» ist der Einbezug und die Mitwirkung möglichst aller Gruppen von Menschen mit Behinderung bei der Umsetzung der UNO-BRK im Kanton Zürich. Dazu wurden in einem ersten Schritt sieben Arbeitsgruppen (AG) gebildet. Vertreten sind darin Einzelpersonen sowie Delegierte von Behindertenorganisationen. Es wurde darauf geachtet, dass in den Arbeitsgruppen die Mehrheit der Beteiligten selbst von Behinderung betroffen sind. Die Arbeitsgruppen sind für weitere Interessierte offen. Wer sich beteiligen möchte, kann sich bei der BKZ melden.

Erste Arbeiten: «TOP-PRIORITÄTEN»

Die sieben Arbeitsgruppen von «Partizipation Kanton Zürich» haben 2020 die wichtigsten Hindernisse aus der Perspektive von Menschen mit Behinderung im Kanton Zürich erarbeitet und diese priorisiert. Die Steuer­gruppe hat anschliessend die höchsten Prioritäten im Dokument «TOP-PRIORITÄTEN» zusammengefasst (Einleitung in einfacher Sprache, untenstehend Einleitung in Gebärdensprache, Medienmitteilung).

Die Koordinationsstelle Behindertenrechte im KSA hat die TOP-PRIORI­TÄTEN im Mai 2020 entgegengenommen. Die Ergebnisse sind in die Erarbeitung des ersten Aktionsplans Behindertenrechte für den Kanton Zürich eingeflossen. Dieser wurde im August 2022 veröffentlicht und enthält eine Stellungnahme von «Partizi­pation Kanton Zürich».

Ausblick

Als eine konkrete Massnahme des Aktionsplans Behindertenrechte bereitet der Kanton den Überwachungsprozess der Umsetzung vor. In diesem Prozess wird «Partizi­pation Kanton Zürich» einbezogen. Zudem wird das Mitwirkungsmodell «Partizi­pation Kanton Zürich» ebenfalls evaluiert. Dies gibt Hinweise auf die Weiterentwicklung des Mitwirkungsmodells.

Zur Förderung der Partizipation auf Ebene der Verwaltung führt der Kanton jährlich eine Partizipationskonferenz durch. Weiter haben sich Delegationen zu den Themen Webseite, Bildung und Justiz gebildet. Diese haben zusammen mit den zuständigen Personen Fragen rund um die Umsetzung der UNO-BRK in diesen Bereichen diskutiert und für die Ansprüche der Betroffenen sensibilisiert.

Um die Interessenvertretung von Menschen mit Behinderung zu stärken, entwickelt die BKZ Weiterbildungsangebote für die Mitglieder der Arbeitsgruppen. Zudem entsteht ein Netzwerk von Menschen mit Behinderung, die sich für Behindertenrechte einsetzen.